Gesetzliche Betreuung

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Erwachsene (ohne abgeschlossener Vorsorgevollmacht), die wegen eines Unfalls, einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, werden in einem vom jeweiligen Amtsgericht festgelegten notwendigen Aufgabenkreisen betreut.

Rechtliche Betreuung

Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist im Wesentlichen in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Diese „Rechtliche Betreuung“ bedeutet, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer bzw. eine bestellte Betreuerin die rechtlichen Angelegenheiten für jemanden erledigt, der dazu nicht mehr in der Lage ist.

Betreuer/innen werden in der Regel nahe Angehörige, in vielen Fällen auch neutrale Dritte, z.B ein anerkannter Betreuungsverein

Die rechtliche Betreuung wird nur für die Bereiche („Aufgabenkreise“) eingerichtet, für die sie erforderlich ist.